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ASAMER Family Office ONE GmbH (261084y) | Firmenspaltung 20.12.2024


ASAMER Family Office TWO GmbH (411449y)

Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Geschäftsanteil an der Cirrus GmbH und der VDZ GmbH

Übergebende Gesellschaft
ASAMER Family Office ONE GmbH, FN 261084y
Übernehmende Gesellschaft
ASAMER Family Office TWO GmbH, FN 411449y
Abgespaltener Anteil
100 % an der Cirrus GmbH, FN 506110f und 100 % an der VDZ GmbH, FN 506729s
Rechtsgrundlage
§ 7 SpaltG
Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024

Hinweis 

gemäß § 7 SpaltG

  1. Die ASAMER Family Office ONE GmbH, FN 261084y, mit dem Sitz in Gmunden und der Geschäftsanschrift Traunsteinstraße 30, 4810 Gmunden, ("übertragende Gesellschaft") beabsichtigt ihren Geschäftsanteil (100 %) an der Cirrus GmbH, FN 506110f, im Ausmaß einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage in Höhe von € 35.000,--, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf die ASAMER Family Office TWO GmbH, FN 411449y, mit dem Sitz in Kitzbühel und der Geschäftsanschrift Maurachfeld 6/4 DG, 6370 Kitzbühel ("übernehmende Gesellschaft") zum Spaltungsstichtag 30.06.2024 abzuspalten. Weiters wird beabsichtigt die Abspaltung zur Aufnahme von 100 % der Anteile an der VDZ GmbH, FN 506729s, in die VDZ GmbH, FN 506729s, mit gleichzeitiger Anteilsauskehr der 100 % Anteile an der VDZ GmbH, FN 506729s, an Mag. Kurt Asamer, geboren am 22.08.1963, Viktoria Luft, geboren am 09.02.1994, und Valentin Asamer, geboren am 18.05.1998, zum Spaltungsstichtag 30.06.2024.

  2. Der Spaltungs- und Übernahmsvertrag wurde gemäß § 7 Absatz 1 iVm § 17 SpaltG beim Firmenbuch des Landesgerichtes Wels zu FN 261084 y eingereicht. Die Gesellschafter und die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 7 Absatz 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen. Ein Betriebsrat besteht bei keiner der beteiligten Gesellschaften.

  3. Während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlungen, die über die Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, liegen am Sitz der Gesellschaften der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrags, die Jahresabschlüsse der übertragenden Gesellschaft für die letzten 3 Geschäftsjahre sowie die Schlussbilanz zum 30.06.2024 zur Einsicht der Gesellschafter auf. Diese Unterlagen liegen allen Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft bereits vor. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft werden formgerecht auf den Spaltungsbericht gemäß § 7 Absatz 2 Z 4 SpaltG und den Prüfungsbericht gemäß § 7 Absatz 2 Z 5 SpaltG verzichten. Weder bei der übertragenden noch bei der übernehmenden Gesellschaft besteht ein Aufsichtsrat. Der Bericht des Aufsichtsrats nach § 7 Absatz 2 Z 6 SpaltG entfällt somit ebenfalls.

  4. Den Gläubigern werden gemäß § 7 Absatz 5 SpaltG auf Verlangen unverzüglich und kostenlos Abschriften der in Punkt 3. genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Die Geschäftsführung der ASAMER Family Office ONE GmbH
Die Geschäftsführung der ASAMER Family Office TWO GmbH