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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 685/2024

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Kollektivvertrag: KV 685/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 685/2024
Katasterzahl
XX/94/22

Veröffentlicht auf EVI am 23.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.920.561

KV 685/2024.   Am 29. Oktober 2024 haben die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Abweichend vom zeitlichen Geltungsbereich gemäß Abs. 1 § 3 B) ist das Lehrlingseinkommen rückwirkend mit 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Abweichend vom zeitlichen Geltungsbereich gemäß Abs. 1 § 6 – ist die Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 (insb. Geltungsbereich) mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und endet mit 31. Dezember 2024. Der Kollektivvertrag gilt 1) für alle Bundesländer der Republik Österreich, ausgenommen die Bundesländer Steiermark und Tirol; 2) für alle Mitgliedsbetriebe des räumlichen Geltungsbereichs, die der o. a. Bundesinnung angehören, mit Ausnahme der Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Heilmasseure; 3) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 685/2024, Katasterzahl XX/94/22, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstige Entgelte. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Dezember 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft