Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 673/2024

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 673/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 673/2024
Katasterzahl
XX/94/20

Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.913.698

KV 673/2024. Am 13. November 2024 haben die Bundesinnung Mode und Bekleidungstechnik und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung Mode und Bekleidungstechnik in allen Berufszweigen der Textilreiniger, Wäscher und Färber; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie die gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält weiters eine Ergänzung betreffend § 13, 17 und § 5 zum KV 98/1989 vom 1. Jänner 1989 und wurde unter Registerzahl KV 673/2024, Katasterzahl XX/94/20, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft