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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 672/2024

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Kollektivvertrag: KV 672/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 672/2024
Katasterzahl
VI/35/9

Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.913.698

KV 672/2024.   Am 17. Oktober 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufszweige Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe in den Berufszweigen der Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 672/2024, Katasterzahl VI/35/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft