Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 672/2024
Kollektivvertrag: KV 672/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 672/2024
- Katasterzahl
- VI/35/9
Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.913.698
KV 672/2024. Am 17. Oktober 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufszweige Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe in den Berufszweigen der Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 672/2024, Katasterzahl VI/35/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft