Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 670/2024
Kollektivvertrag: KV 670/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 670/2024
- Katasterzahl
- VI/35/7
Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.913.698
KV 670/2024. Am 17. Oktober 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Orthopädieschuhmacher abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe, im Berufszweig der Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher, die das Gewerbe des Orthopädieschuhmachersausüben; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 670/2024, Katasterzahl VI/35/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft