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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 670/2024

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Kollektivvertrag: KV 670/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 670/2024
Katasterzahl
VI/35/7

Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.913.698

KV 670/2024.   Am 17. Oktober 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Orthopädieschuhmacher abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe, im Berufszweig der Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher, die das Gewerbe des Orthopädieschuhmachersausüben; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 670/2024, Katasterzahl VI/35/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft