Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 668/2024
Kollektivvertrag: KV 668/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 668/2024
- Katasterzahl
- XIV/62/16
Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.913.698
KV 668/2024. Am 4. November 2024 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe (zum Kollektivvertrag vom 7. April 2016, KV 463/2016, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, einschließlich der Lehrlinge, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und die bei einem der in c) genannten Betriebe beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag gilt nicht für Ferialarbeitnehmer und Ferialarbeitnehmerinnen und Pflichtpraktikanten und Pflichtpraktikantinnen; c) für alle Betriebe, deren Inhaber und Inhaberinnen Mitglieder der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, Berufszweig der Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger, Steinholzleger und Estrichhersteller), im Sinne der Fachorganisationsordnung, idgF, sind. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 668/2024, Katasterzahl XIV/62/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024
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