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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 668/2024

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Kollektivvertrag: KV 668/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 668/2024
Katasterzahl
XIV/62/16

Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.913.698

KV 668/2024. Am 4. November 2024 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe (zum Kollektivvertrag vom 7. April 2016, KV 463/2016, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, einschließlich der Lehrlinge, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und die bei einem der in c) genannten Betriebe beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag gilt nicht für Ferialarbeitnehmer und Ferialarbeitnehmerinnen und Pflichtpraktikanten und Pflichtpraktikantinnen; c) für alle Betriebe, deren Inhaber und Inhaberinnen Mitglieder der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, Berufszweig der Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger, Steinholzleger und Estrichhersteller), im Sinne der Fachorganisationsordnung, idgF, sind. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 668/2024, Katasterzahl XIV/62/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft