Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 677/2024
Kollektivvertrag: KV 677/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 677/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/63
Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.913.698
KV 677/2024. Am 4. Dezember 2024 haben der „Verein Interessenvertretung von Ordenskrankenhäuser und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen Österreichs“ und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der konfessionellen Krankenanstalten Steiermark abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft tritt und bis 31. Dezember 2025 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für folgende Krankenanstalten in der Steiermark die von einem Mitglied der Interessensvertretung betrieben werden: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Graz, Marschallgasse 12, 8020 Graz, Lebenswelten der Barmherzigen Brüder – Steiermark, Johannes von Gott-Straße 12, 8047 Kainbach bei Graz; Krankenhaus der Elisabethinen, Elisabethinengasse 14, 8020 Graz, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Krankenanstalten und Einrichtungen; c) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen der Konfessionellen Krankenanstalten Steiermark, der am 1. Jänner 2025 gilt, fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für einen Pflegezuschuss im Kalenderjahr 2025 und wurde unter Registerzahl KV 677/2024, Katasterzahl XXII/96/63, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Dezember 2024
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