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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 20.12.2024

Großverfahren: Wiener Neustadt Hbf Nordkopf – Errichtung 4-gleisige Einfahrt, WST1-UG-36/013-2024

Kennzeichen
WST1-UG-36/013-2024
Rechtsgrundlagen
§§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) § 24f Abs. 13 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)
Vorhaben
Wiener Neustadt Hbf Nordkopf – Errichtung 4-gleisige Einfahrt
Einsicht in Unterlagen
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1
Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss
3109 St. Pölten
Standortgemeinde
Wiener Neustadt
Antragsteller
ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1

Edikt

Zustellung eines Schriftstückes im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG
Kundmachung gemäß § 24f Abs. 13 UVP-G 2000 
(WST1-UG-36/013-2024)

Die ÖBB-Infrastruktur AG stellte mit Schreiben vom 28. Mai 2024 für das Vorhaben „Wiener Neustadt Hbf Nordkopf – Errichtung 4-gleisige Einfahrt“ den Antrag auf Erteilung der Genehmigung jener Vorhabensbestandteile, welche in die Zuständigkeit der NÖ Landesregierung im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren gemäß § 24 Abs. 3 UVP-G 2000 fallen (NÖ Naturschutzgesetz).

Dieser Antrag wurde mit Edikt vom 10. Oktober 2024 im NÖ Kurier, in der NÖ Kronen Zeitung, auf EVI und zusätzlich in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich (Amtsblatt) kundgemacht.

Wir teilen in dieser Angelegenheit mit, dass das nachstehende Schriftstück beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, sowie bei der Standortgemeinde Wiener Neustadt während der jeweiligen Amtsstunden mindestens acht Wochen für jedermann zur Einsicht aufliegt:

Antragsteller: ÖBB-Infrastruktur AG
Inhalt: Bescheid der NÖ Landesregierung vom 12. Dezember 2024 gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000 iVm §§ 18, 20 NÖ NSchG 2000 (zweites teilkonzentriertes Verfahren), WST1-UG-36/012-2024: Erteilung einer Genehmigung für das Vorhaben „Wiener Neustadt Hbf Nordkopf – Errichtung 4-gleisige Einfahrt“

Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.

Der Bescheid kann auch unter der Adresse http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html im Internet eingesehen werden. Den Beteiligten wird auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes ausgefolgt und den Parteien des Verfahrens auf Verlangen zugesendet.

Rechtsgrundlagen:

§§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG)

§ 24f Abs. 13 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. Fradinger - Gobec

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmf-nqj