Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 665/2024
Kollektivvertrag: KV 665/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 665/2024
- Katasterzahl
- XVII/81/10
Veröffentlicht auf EVI am 18.12.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.904.158
KV 665/2024. Am 14. November 2024 haben der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag für Angestellte im Güterbeförderungsgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2. für die dem o. a. Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Güterbeförderungsgesetz ausüben; 3. für alle Angestellten sowie kaufmännischen Lehrlinge bzw. Bürolehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Punkt 2 beschäftigt sind. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Dienstnehmer, auf welche das Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, idgF, Anwendung findet. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 665/2024, Katasterzahl XVII/81/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. Dezember 2024
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