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Bergbahnen Kappl AG (42420h) | Bezugsaufforderung 16.12.2024

Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung

Rechtsgrundlage
§ 153 Abs 2 Aktiengesetz
Veröffentlicht auf EVI am 16.12.2024

Bergbahnen Kappl AG

mit dem Sitz in Kappl
FN 42420h

Aufforderung zum Bezug von Aktien

gemäß § 153 Abs 2 Aktiengesetz

  1. Die außerordentliche Hauptversammlung der Bergbahnen Kappl AG hat am 9. Dezember 2024 den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft von Nominale € 2.461.942,00 um mindestens Nominal € 2.055.560,00 und maximal Nominal € 3.000.000,00 auf mindestens € 4.517.502,00 und maximal € 5.461.942,00, verbrieft durch mindestens 2.055.560 und maximal 3.000.000 nennbetragslose Stückaktien lautend auf Namen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von je € 1,00, durch Ausgabe von mindestens 2.055.560 und maximal 3.000.000 nennbetragslose Stückaktien lautend auf Namen, zu erhöhen. 

    Der Ausgabepreis pro Stückaktie beträgt € 3,60.

  2. Jedem Aktionär steht, entsprechend seinem Anteil an bisherigen Aktien, ein Bezugsrecht zu. Frei bleibende Aktien werden durch den Vorstand frei vergeben.

  3. Die Bezugsberechtigten haben mit Ablauf des Tages ab Bekanntmachung der vorstehenden Kapitalerhöhung in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) die Möglichkeit, binnen der gesetzlichen Frist von zwei Wochen ihr Bezugsrecht auszuüben. Die Zeichnungsfrist endet gleichzeitig mit Ablauf der Frist zur Ausübung des Bezugsrechtes. Jeder Aktionär, der sein Bezugsrecht ausübt, hat den Ausgabebetrag binnen weiterer zwei Wochen, ab Bekanntgabe der Zahl der zu zeichnenden Aktien, auf das von der Gesellschaft bekannt gegebene Bankkonto zur freien Verfügung der Gesellschaft, zur Einzahlung zu bringen.

Kappl, im Dezember 2024

Bergbahnen Kappl AG

Der Vorstand 
Ing. Andreas Kleinheinz

Der Aufsichtsratsvorsitzende
Egon Jäger

Verantwortlich für den Inhalt: Bergbahnen Kappl AG (42420h)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmf-mby