Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 654/2024
Kollektivvertrag: KV 654/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 654/2024
- Katasterzahl
- XVII/81/8
Veröffentlicht auf EVI am 17.12.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.893.321
KV 654/2024. Am 11. November 2024 haben der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2. für die dem Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Güterbeförderungsgesetz ausüben; 3. für alle Arbeiter und Lehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 654/2024, Katasterzahl XVII/81/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Dezember 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft