Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 19/2025
Kollektivvertrag: KV 19/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 19/2025
- Katasterzahl
- VI/34/2
Veröffentlicht auf EVI am 14.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.010.277
KV 19/2025. Am 14. November 2024 haben die Bundesinnung der Mode und Bekleidungstechnik und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle der Bundesinnung der Mode und Bekleidungstechnik angehörenden Mitgliedsbetriebe der Berufszweige der Kürschner, Präparatoren, Kappenmacher und Rauhwarenfärber, Zurichter, Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler), Gerber und Lederfärber, Lederlackierer und Lederwalker sowie Appreteure von Leder und Rauhwaren; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie die gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 19/2025, Katasterzahl VI/34/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft