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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 14/2025

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Kollektivvertrag: KV 14/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 14/2025
Katasterzahl
V/33/2

Veröffentlicht auf EVI am 14.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.010.277

KV 14/2025. Am 22. November 2024 haben der Fachverband der Textil-Bekleidung- Schuh-Leder, Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 3. Juni 2024, KV 464/2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und mit 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle der Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft, angehörigen Unternehmen bzw. selbstständigen Betriebsabteilungen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 14/2025, Katasterzahl V/33/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Jänner 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft