Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 14/2025
Kollektivvertrag: KV 14/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 14/2025
- Katasterzahl
- V/33/2
Veröffentlicht auf EVI am 14.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.010.277
KV 14/2025. Am 22. November 2024 haben der Fachverband der Textil-Bekleidung- Schuh-Leder, Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 3. Juni 2024, KV 464/2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und mit 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle der Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft, angehörigen Unternehmen bzw. selbstständigen Betriebsabteilungen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 14/2025, Katasterzahl V/33/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Jänner 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft