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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 13/2025

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Kollektivvertrag: KV 13/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 13/2025
Katasterzahl
IV/31/3

Veröffentlicht auf EVI am 14.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.010.277

KV 13/2025.  Am 6. November 2024 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. November 1999, KV 62/2000, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und mit 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebesnmittelgewerbe angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 13/2025, Katasterzahl IV/31/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Jänner 2025

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