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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 12/2025

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Kollektivvertrag: KV 12/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 12/2025
Katasterzahl
IV/31/2

Veröffentlicht auf EVI am 14.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.010.277

KV 12/2025. Am 6. November 2024 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. November 1999, KV 62/2000, idgF) abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in gewerblichen Molkerei- und Käsereibetrieben, die dem Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören; c) für alle Arbeiter einschließlich der Lehrlinge, die in einem Betrieb im Sinne b) beschäftigt sind, nicht aber für Milchzubringer und Milchübernehmer, sofern letztere kein Arbeitsverhältnis zur Molkerei haben. Der unter Registerzahl KV 12/2025, Katasterzahl IV/31/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Jänner 2025

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