Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 628/2024
Kollektivvertrag: KV 628/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 628/2024
- Katasterzahl
- XXI/95/71
Veröffentlicht auf EVI am 29.11.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Z. 2024-0.849.437
KV 628/2024. Am 29. Oktober 2024 haben die Albertina und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die Albertina als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes; c) für alle Arbeitnehmer:innen der Albertina, die im Auszahlungsmonat in einem aktiven Dienstverhältnis stehen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 628/2024, Katasterzahl XXI/95/71, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. November 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft