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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 628/2024

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Kollektivvertrag: KV 628/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 628/2024
Katasterzahl
XXI/95/71

Veröffentlicht auf EVI am 29.11.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Z. 2024-0.849.437

KV 628/2024.  Am 29. Oktober 2024 haben die Albertina und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die Albertina als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes; c) für alle Arbeitnehmer:innen der Albertina, die im Auszahlungsmonat in einem aktiven Dienstverhältnis stehen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 628/2024, Katasterzahl XXI/95/71, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. November 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft