Dachstein Tourismus AG
Einladung
zu der am Mittwoch, den 18. Dezember 2024, ab 08:30 Uhr
in 4020 Linz, Promenade 39, Hofsaal der Redoutensäle
stattfindenden
84. außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der
Dachstein Tourismus AG
Tagesordnung
Ordentliche Kapitalerhöhung gem. § 149 AktG des Grundkapitals der Dachstein Tourismus AG von EUR 18,547.699,65 um EUR 7,534.200,00 auf EUR 26,081.899,65 durch Ausgabe von 5,196.000,00 auf Namen lautende Stückaktien als Stammaktien zu dem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,45 je Aktie zuzüglich eines Agios in Höhe von EUR 1,3794 mit Gewinnberechtigung rückwirkend mit Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Dachstein Tourismus AG gegen Bareinlagen.
Bezugsrecht der Aktionäre: Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Für je zwei Stück alte Aktien der Dachstein Tourismus AG kann jeder Aktionär die Zuteilung einer neuen Aktie verlangen. Das Bezugsrecht kann bei sonstigem Ausschluss innerhalb einer Ausübungsfrist von zwei Wochen ausgeübt werden. Zeichnungsscheine sind am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Soweit einzelne Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht oder nicht fristgerecht ausüben, werde der Vorstand ermächtigt, nicht bezogene Aktien im Rahmen einer bestmöglichen Verwertung frei zu verteilen.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zufolge Kapitalerhöhung in Punkt 5.
Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 27. November 2024 am Sitz der Gesellschaft Einsicht in die Unterlagen gem. § 108 Abs. 3 AktG zu nehmen. Den Aktionären werden auf Verlangen kostenlos Abschriften der in § 108 Abs. 3 AktG genannten Unterlagen übermittelt.
Gemäß Punkt 17. der Satzung der Dachstein Tourismus AG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte bei Inhabern von Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft jeweils zu Beginn der Hauptversammlung. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir jene Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, um Anmeldung bei der Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@bbds.at) bis spätestens 13. Dezember 2024.
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Das Stimmrecht wird nach der Zahl der Stückaktien ausgeübt.
Es steht den Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gem. § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@bbds.at) übermittelt werden.
Gosau, im November 2024
Der Vorstand