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R-CO 2 Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) | Außerordentliche Hauptversammlung 2024

Außerordentliche Hauptversammlung: 9. Dezember 2024, 11:00 Uhr

Termin:
Montag, den 09. Dezember 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Gesellschaftssitz
29, avenue de Messine
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 22.11.2024

R-CO 2

Société d'Investissement à Capital Variable 

29, avenue de Messine – 75008 Paris
Reguliert gemäß den Artikeln L. 214-2 ff. des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code Monétaire et Financier)
RCS Paris 889 511 747

EINBERUFUNGSMITTEILUNG

Die Aktionäre der SICAV R-CO 2 werden zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen, die am 9. Dezember 2024 um 11:00 Uhr am Gesellschaftssitz in 29, avenue de Messine, 75008 Paris stattfindet. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

  • Kenntnisnahme des Berichts des Verwaltungsrats
  • Genehmigung des gemeinsamen Verschmelzungsplans durch Übertragung
  • Festlegung des Datums für die Verschmelzung durch Übertragung
  • Bevollmächtigung des Verwaltungsrats, unter der Kontrolle des Abschlussprüfers das Vermögen zu bewerten und das Umtauschverhältnis festzulegen sowie die Verschmelzung endgültig durchzuführen
  • Bevollmächtigung für die Einreichung von Unterlagen und die Durchführung von Formalitäten

Alle Aktionäre können unabhängig von der Anzahl ihrer Aktien an dieser Versammlung teilnehmen oder sich dort von einem anderen Aktionär oder ihrem Ehepartner vertreten lassen.

Inhaber von Namensaktien, die teilnehmen, ihre Stimme schriftlich abgeben oder sich vertreten lassen wollen, müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0 Uhr (Pariser Zeit) in den Registern der Gesellschaft eingetragen sein.

Eigentümer von Inhaberaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0 Uhr (Pariser Zeit) in den Registern des ermächtigten Vermittlers eingetragen sein. Die Eintragung oder buchhalterische Erfassung der Aktien auf den Inhaberaktiendepots des ermächtigten Ermittlers wird durch eine von diesem erteilte Teilnahmebescheinigung festgestellt. Eigentümer von Inhaberaktien müssen die Teilnahmebescheinigung innerhalb derselben Frist am Schalter der Rothschild & Co Martin Maurel hinterlegen.

Aktionäre, die nicht an dieser Versammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit: 

  • entweder ihrem Ehepartner oder einem anderen Aktionär eine Vollmacht zu erteilen;
  • oder der Gesellschaft eine Vollmacht ohne Angabe eines Bevollmächtigten zukommen zu lassen;
  • oder ein Formular für die schriftliche Stimmabgabe zu verwenden und der Gesellschaft zuzusenden.

Einheitliche Formulare für die schriftliche Stimmabgabe oder die Bevollmächtigung sowie die zugehörigen Anlagen stehen den Aktionären am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung.

Die Anforderung dieses Formulars ist spätestens sechs Tage vor der Versammlung per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft zu richten.

Registrierte Eigentümer von Inhaberaktien müssen das Formular spätestens sechs Tage vor der Versammlung per Einschreiben mit Rückschein bei der Gesellschaft anfordern.

In diesem Fall können sie sich bei der Versammlung nicht mehr vertreten lassen (Vollmacht) oder direkt teilnehmen.

Das Formular muss spätestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft eingehen.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die Basisinformationsblatt, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.

Der Verwaltungsrat

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