Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft
1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13
FN 157971k
Einladung
Die
außerordentliche Hauptversammlung
der Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft findet am Freitag, 20. Dezember 2024 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten THE ICON VIENNA, 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Turm 17 (12. Stock) statt.
I. Tagesordnung
Wahl in den Aufsichtsrat (Vertreter des Grundkapitals)
II. Bestimmungen gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft
Teilnahme- und stimmberechtigt ist die im Aktienbuch eingetragene Alleinaktionärin Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft. Die Alleinaktionärin hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Alleinaktionärin hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person schriftlich erteilt werden.
Die Teilnahme beitragsleistender Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigter (nach § 5 Z 1 bzw. Z 2 lit. a Pensionskassengesetz) an der Hauptversammlung erfolgt nach den in Punkt IV. näher beschriebenen Modalitäten.
III. Unterlagen für die Alleinaktionärin
Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG stehen der Alleinaktionärin ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Gemäß § 108 Abs 5 AktG können auf Verlangen der Alleinaktionärin dieser die gegenständliche Einladung sowie Abschriften der vorgenannten Unterlagen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden.
IV. Beitragsleistende Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigte
Die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, sofern sie sich bis zum 6. Dezember 2024 einlangend bei der Gesellschaft schriftlich anmelden:
- per Mail an raffaela.bartels@allianz.at oder
- per Post an Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft z.H. Frau Raffaela Bartels, 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13.
Mit der Anmeldung ist ein geeigneter Nachweis Ihrer Teilnahmeberechtigung und Identität zu übersenden (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) sowie eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben, die für Rückfragen sowie zur Übermittlung von Unterlagen verwendet wird.
Den beitragsleistenden Arbeitgebern und den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten stehen gemäß § 29 Pensionskassengesetz die Auskunftsrechte gemäß § 118 AktG insbesondere in Bezug auf die eigene Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zu.
Wir bitten die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, ihre Fragen zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per Mail an die Adresse raffaela.bartels@allianz.at zu übermitteln, sodass diese möglichst bis Dienstag, 17. Dezember 2024, um 16 Uhr bei der Gesellschaft einlangen. Um die Identifikation zu ermöglichen, möge für die Fragestellung diejenige E-Mail-Adresse verwendet werden, von welcher die Anmeldung zur Hauptversammlung abgesendet wurde oder welche bei postalischer Anmeldung bekannt gegeben wurde. Die bis zum Beginn der Hauptversammlung übermittelten Fragen werden in der Hauptversammlung durch den Vorsitzenden verlesen.
Das Auskunftsrecht kann von den beitragsleistenden Arbeitgebern und den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten auch während der Hauptversammlung ausgeübt werden. Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf zeitlich strukturieren und insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.
Wien, im November 2024
Der Vorstand