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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 608/2024

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Kollektivvertrag: KV 608/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 608/2024
Katasterzahl
XVII/84/8

Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.803.655

KV 608/2024.  Am 20. März 2024 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für das fliegende Personal der Eurowings Europe Ltd. abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bordpersonal der Eurowings Europe Ltd., welches seinen Dienstort (Homebase) im Bundesgebiet der Republik Österreich hat; b) für die Angestellten und sonstigen Dienstnehmer der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich kommt in Hinblick auf das Bordpersonal nicht zur Anwendung; c) unter Borpersonal ist zu verstehen: Cockpitpersonal (z.B. Kapitäne und First Officer), Kabinenpersonal (das ist ein entsprechend qualifiziertes Besatzungsmitglied mit Ausnahme von Piloten, dem von der Dienstgeberin Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit der Fluggäste und des Fluges während des Betriebes übertragen wurden, z.B. Flugbegleiter und Purser. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und enthält außerdem im Anhang 1: Ehemalige Übergangsbestimmungen, im Anhang 2: freibleibend und im Anhang 3: „Flexibilisierung“. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 608/2024, Katasterzahl XVII/84/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. November 2024

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