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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 591/2024

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Kollektivvertrag: KV 591/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. September 2024
Ende der Geltung
Sonntag, den 31. August 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 591/2024
Katasterzahl
XIV/61/28

Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.803.655

KV 591/2024.  Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: ARGE SBT 3.1 Grautschenhof, A-8684 Spital/Semmering, Grautschenhof 7-9, Fa. Marti GmbH, A-8055 Graz, Robert-Viertl-Straße 2, Marti Tunnelbau AG, CH-3302 Moosseedorf, Seedorffeldstraße 21; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. September 2024 in Kraft getreten und gilt bis 31. August 2025 und wurde unter Registerzahl KV 591/2024, Katasterzahl XIV/61/28, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. November 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft