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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 601/2024

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Kollektivvertrag: KV 601/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 601/2024
Katasterzahl
XIX/93/21

Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.803.655

KV 601/2024.  Am 10. September 2024 haben die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen und sonstiges Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; c) für alle Angestellten der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 601/2024, Katasterzahl XIX/93/21, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. November 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft