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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 599/2024

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Kollektivvertrag: KV 599/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 599/2024
Katasterzahl
XVII/81/6

Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.803.655

KV 599/2024.  Am 26. September 2024 haben der Fachverband für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag (zum Bundeskollektivvertrag vom 7. Dezember 2023, KV 552/2023) für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für alle Betriebe, welche gewebsmäßig mittels PKW das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) ausüben und Mitglied des Fachverbandes für das Beförderungsgewerbe mit PKW sind; b) für alle Angestellten sowie kaufmännischen Lehrlinge bzw. Bürolehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Punkt 2 beschäftigt sind. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Dienstnehmer, auf welche das Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921 in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung findet. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 599/2024, Katasterzahl XVII/81/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. November 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft