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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 638/2024

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Kollektivvertrag: KV 638/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 638/2024
Katasterzahl
XXII/96/60

Veröffentlicht auf EVI am 06.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.864.923

KV 638/2024.   Am 22. August 2024 haben die Ärztekammer für Steiermark und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Steiermark; b) für alle Angehörigen der o. a. Ärztekammer, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; c) für alle Angestellten (auch Aushilfskräfte), auf welche das Angestelltengesetz Anwendung findet. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 638/2024, Katasterzahl XXII/96/60, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 2. Dezember 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft