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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 632/2024

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Kollektivvertrag: KV 632/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Juli 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 632/2024
Katasterzahl
VI/34/18

Veröffentlicht auf EVI am 06.12.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.864.923

KV 632/2024.   Am 20. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer mit Ausnahme Vorarlbergs; b) für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 idgF zutrifft. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Überstundenpauschalien und enthält eine Vereinbarung betreffend IST-Gehaltserhöhung. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 632/2024, Katasterzahl VI/34/18, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 2. Dezember 2024

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