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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 28.10.2024

Großverfahren: Windpark Ebreichsdorf, Änderung Zuwegung zur WKA 07, WST1-U-802/151-2024

Kennzeichen
WST1-U-802/151-2024
Rechtsgrundlage
§ 44a und § 44b sowie § 45 Abs 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG § 9a und § 18b des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP G 2000
Vorhaben
Windpark Ebreichsdorf, Änderung Zuwegung zur WKA 07
Einsicht in Unterlagen
28.10.2024 - 12.12.2024
Gemeinden
Ebreichsdorf, Pottendorf und Moosbrunn
Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Schriftliche Stellungnahmen
28.10.2024 - 12.12.2024
Behörde
Organisation:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung:
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
Wien Energie GmbH, vertreten durch Onz & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 28.10.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1

Kundmachung

eines Änderungsantrags im Großverfahren 
(zu Kennzeichen WST1-U-802/151-2024)

Gemäß § 44a und § 44b sowie § 45 Abs 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß § 9a und § 18b des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP‑G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die Wien Energie GmbH, vertreten durch Onz & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, hat mit Eingabe vom 18. Juni 2024 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gem. § 18b Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVP‑G 2000 bei der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde für das Vorhaben „Windpark Ebreichsdorf, Änderung Zuwegung zur WKA 07“ gestellt.

Über den Antrag ist von der NÖ Landesregierung als zuständigen UVP-Behörde ein Verfahren nach den Bestimmungen des § 18b UVP‑G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 06. Dezember 2016, RU4-U-802/054-2016, idF des Erkenntnisses des BVwG vom 31. März 2023, W102 2146440-1/201E, wurde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und unter Mitanwendung der materienrechtlichen Genehmigungsbestimmungen das Vorhaben „Windpark Ebreichsdorf“ genehmigt. 

Die Wien Energie GmbH, vertreten durch Onz & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, hat nunmehr die Abänderung des Genehmigungsbescheides beantragt, wobei die Standortgemeinde Ebreichsdorf durch die Änderungen betroffen ist.

Folgende Änderungen sind beabsichtigt:

  1. Änderung der Zuwegung in der Bau- und in der Betriebsphase zur WKA 07 durch die Errichtung eines Weges mit einer Länge von rund 600 m und einer Stahlbetonbrücke mit einer lichten Weite von 12 m und einer Gesamtbreite von 6,45 m über den Kalter Gang,

  2. Entfall der genehmigten Zuwegung zur WKA 07,

  3. Lageänderung der Kranstellfläche zur Errichtung der WKA 07 aufgrund der Richtungsänderung der Zuwegung,

  4. Änderung der Flächenbilanz der genutzten Flächen durch einen zusätzlichen permanenten Flächenbedarf von 1.401 m² und einen zusätzlichen temporäreren Flächenbedarf von 2.573 m², wobei BEAT-Flächen nicht berührt werden,

  5. Änderung der Flächenbilanz der Rodungen durch zusätzliche 118 m² an permanenten und 88 m² an temporären Rodungsflächen, wobei zwei temporäre Rodungsflächen mit insgesamt 439 m² entfallen, sodass es gegenüber dem Konsens bei temporären Rodungsflächen zu einer Reduktion um 351 m² kommt.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 28. Oktober 2024 bis einschließlich 12. Dezember 2024 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusive der Gutachten/Stellungnahmen der beigezogenen Sachverständigen in den Gemeinden Ebreichsdorf, Pottendorf und Moosbrunn sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

4. Hinweise

Im Zeitraum vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 12. Dezember 2024 besteht für jedermann die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen zum gegenständlichen Änderungsvorhaben bei der NÖ Landesregierung an der unter Punkt 3 bezeichneten Adresse des Amtes der NÖ Landesregierung einzubringen. 

Die Parteistellung als solche richtet sich nach § 18b und § 19 UVP‑G 2000.

Das Verfahren wird als Großverfahren nach den Bestimmungen der §§ 44a ff AVG geführt.

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 28. Oktober 2024 bis einschließlich 12. Dezember 2024, bei der Behörde schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben erheben (§ 44b AVG). 

Verfahrensparteien können im genannten Zeitraum auch schriftliche Stellungnahmen zu den Gutachten/Stellungnahmen der Sachverständigen an die Behörde übermitteln (§ 45 Abs. 3 AVG).

Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen. Soweit die Akten elektronisch geführt werden, kann den Beteiligten auf Verlangen die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen Form gewährt werden.

Die eingeholten Gutachten können auch auf der Homepage des Landes NÖ unter der Adresse http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html im Internet eingesehen werden. 

5. Zustellung von Schriftstücken

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Schriftstücke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. iur. Sekyra

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmc-mj5