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ABN AMRO FUNDS | ABN AMRO FUNDS LIONTRUST EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES UND ABN AMRO FUNDS EDENTREE EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES 05.11.2024

Prospekte u. Anlegerinformation: ABN AMRO FUNDS LIONTRUST EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES UND ABN AMRO FUNDS EDENTREE EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES

Betroffene Wertpapiere
ABN AMRO FUNDS LIONTRUST EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES
ABN AMRO FUNDS EDENTREE EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES
Veröffentlicht auf EVI am 05.11.2024

ABN AMRO Funds

Société d’Investissement à Capital Variable
Eingetragener Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg: B 78762
(der „Fonds“)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABERINNEN UND ANTEILINHABER DER TEILFONDS „ABN AMRO FUNDS LIONTRUST EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES“ UND „ABN AMRO FUNDS EDENTREE EUROPEAN SUSTAINABLE EQUITIES“ DES FONDS 

Sie sind Anteilinhaberin bzw. Anteilinhaber des Fonds, für den ABN AMRO Investment Solutions als Verwaltungsgesellschaft tätig ist (die „Verwaltungsgesellschaft“).

Der Verwaltungsrat des Fonds (der „Verwaltungsrat“) hat mit Beschlüssen vom 22. Oktober 2024 entschieden, die Eingliederung des „ABN AMRO Funds Liontrust European Sustainable Equities“ (der „zu verschmelzende Teilfonds“) durch Einbringung aller seiner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den „ABN AMRO Funds EdenTree European Sustainable Equities“ (der „aufnehmende Teilfonds“) gemäß der Anlagepolitik der vorgenannten Teilfonds des Fonds und den Bestimmungen unter Artikel 32 der Satzung des Fonds und Artikel 1(20)(a) des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) wie folgt vorzunehmen:

ABN AMRO Funds Liontrust European Sustainable Equities

 

ABN AMRO Funds EdenTree European Sustainable Equities

ISIN-Code

Anteilsklasse

ISIN-Code

Anteilsklasse

LU0849850747

Klasse A – EUR (CAP)

aufgenommen von

LU1481504865

 

Klasse A – EUR (CAP)

 

LU0849850820

Klasse C – EUR (CAP)

aufgenommen von 

LU1481504949

Klasse C – EUR (CAP)

 

LU1718323147

Klasse D – EUR (CAP)

aufgenommen von

LU1670606174

Klasse D – EUR (CAP)

 

LU1329512096

Klasse F – EUR (CAP)

aufgenommen von

LU1481505086

Klasse F – EUR (CAP)

 

LU0849851042

Klasse I – EUR (CAP)

aufgenommen von

LU1670606331

Klasse I – EUR (CAP)

 

LU1890795757

Klasse R – EUR (CAP)

aufgenommen von

LU1670606257

Klasse R – EUR (CAP)

Die Zusammenlegung des zu verschmelzenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds (die „Zusammenlegung“) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).

Angesichts der schlechten Performance des zu verschmelzenden Teilfonds und der daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Erhöhung seines verwalteten Vermögens ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass diese Zusammenlegung im besten Interesse der Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber sowohl des zu verschmelzenden als auch des aufnehmenden Teilfonds ist, da diese Zusammenlegung die Vermögensbasis des aufnehmenden Teilfonds geringfügig erhöhen und gleichzeitig sicherstellen wird, dass das Vermögen des zu verschmelzenden Teilfonds effizienter verwaltet wird.

Der aufnehmende Teilfonds hat weitgehend dasselbe Anlageziel und investiert in ähnliche Arten von Instrumenten wie der zu verschmelzende Teilfonds. Sowohl der zu verschmelzende Teilfonds als auch der aufnehmende Teilfonds sind gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) als Artikel-9-Fonds klassifiziert.

 In der folgenden Tabelle werden die Merkmale des zu verschmelzenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds verglichen und ihre Unterschiede zum Zeitpunkt der Zusammenlegung (in Fettdruck) dargestellt. Soweit in der nachstehenden Tabelle nicht anders angegeben, sind nur die aktiven Klassen des zu verschmelzenden und des aufnehmenden Teilfonds, die von der Zusammenlegung betroffen sind, aufgeführt. 

 

Zu verschmelzender Teilfonds

Aufnehmender Teilfonds

ABN AMRO Funds Liontrust European Sustainable Equities

ABN AMRO Funds EdenTree European Sustainable Equities

Anlagepolitik

Der Teilfonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs mithilfe eines diversifizierten und aktiv verwalteten Portfolios aus europäischen nachhaltigen Aktien an, ohne besondere Beschränkung in Bezug auf den Tracking Error. Der Teilfonds verwendet eine Kombination aus finanziellen und nicht-finanziellen Indikatoren, um Wertpapiere zu identifizieren, die die vom externen Anlageverwalter angewendeten allgemeinen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Der Teilfonds wird sich aus Emittenten zusammensetzen, die in drei langfristigen, nachhaltigen Themenbereichen positiv engagiert sind, darunter (i) „bessere Ressourceneffizienz“, (ii) „Verbesserung der Gesundheit“ und (iii) „höhere Sicherheit und Belastbarkeit“, und gleichzeitig einen langfristigen Kapitalzuwachs bieten.

Das ökologisch nachhaltige Anlageziel des Teilfonds besteht darin, in Unternehmen zu investieren, die das Ziel unterstützen, bis zum Jahr 2050 netto keine Treibhausgasemissionen zu verursachen. Dies steht im Einklang mit der Verpflichtung der Net-Zero Asset Managers Initiative (NZAMI) des externen Anlageverwalters und den Zielen des Pariser Übereinkommens. Darüber hinaus investiert der Teilfonds im Rahmen seines sozialen nachhaltigen Investitionsziels in Unternehmen, die einen positiven Beitrag zu sozialen Lösungen leisten.

Der Teilfonds investiert vorwiegend in übertragbare Anteilspapiere wie Aktien, andere Kapitalbeteiligungen wie Genossenschaftsanteile und Partizipationsscheine, die von Unternehmen mit Sitz oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Europa ausgegeben werden, oder Optionsscheine auf übertragbare Anteilspapiere von solchen Unternehmen.

Der Teilfonds wird aktiv über ein Bottom-Up-Verfahren bei der Titelauswahl verwaltet. Das Team zielt darauf ab, langfristige nachhaltige Themen zu identifizieren, die das Wachstum von Unternehmen vorantreiben. Nach Ansicht des Anlageverwalters werden diese Unternehmen aufgrund ihrer Ausrichtung auf die Themen, ihres exzellenten Managements und ihrer soliden Fundamentaldaten starke Wachstumsaussichten aufweisen. Das Ergebnis ist ein Portfolio aus qualitativ hochwertigen Unternehmen mit 40 bis 60 angemessen bewerteten Positionen, wobei diese Spanne je nach den Marktbedingungen schwanken kann.

Die Mindest-Vermögensallokation in solchen Wertpapieren auf konsolidierter Basis (direkte und indirekte Anlagen) wird 60 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen. Die Mindestanlage des Teilfonds in Anteilspapieren beträgt 75 % des Nettovermögens des Teilfonds.

 

Anlagen in Schuldtiteln werden 15 % seines Nettovermögens nicht übersteigen.

 

 

 

Der Teilfonds kann bis zu 20 % in Sichteinlagen investieren, einschließlich Barmitteln, die auf Kontokorrentkonten bei einer jederzeit zugänglichen Bank gehalten werden.

 

Der Teilfonds trägt zu ökologischen und sozialen Zielen bei und erfüllt die Voraussetzungen eines Anlageprodukts gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

 

Das nicht-finanzielle Verfahren deckt 100 % des Portfolios ab (Barmittel und Derivate werden nicht in die ESG-Analyse einbezogen). Das investierbare Universum wird nach der Umsetzung der Nachhaltigkeitsfilter um mindestens 20 % reduziert.

 

 

Im Rahmen der nachhaltigen Anlagepolitik der Verwaltungsgesellschaft hält der Teilfonds die für ein Anlageprodukt gemäß Artikel 9 geltenden Ausschlussbestimmungen ein. Der externe Anlageverwalter kann auch andere Ausschlüsse umsetzen. In dieser Hinsicht wird der externe Portfolioverwalter nicht in Unternehmen investieren, die ein strategisches Engagement im Nuklearbereich haben.

 

Der Teilfonds bietet einen langfristigen Kapitalzuwachs mithilfe eines diversifizierten und aktiv verwalteten Portfolios aus europäischen nachhaltigen Aktien, ohne besondere Beschränkung in Bezug auf den Tracking Error.  Der Teilfonds verwendet eine Kombination aus finanziellen und nicht-finanziellen Indikatoren, um Wertpapiere zu identifizieren, die die vom externen Anlageverwalter angewendeten allgemeinen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Der Teilfonds wird aus Emittenten bestehen, die in vier langfristigen nachhaltigen Themen engagiert sind, darunter (i) „Bildung“, (ii) „Gesundheit und Wohlbefinden“, (iii) „soziale Infrastruktur“ und (iv) „Nachhaltige Lösungen“.

 

 

Das nachhaltige Anlageziel des Teilfonds soll sich am Pariser Übereinkommen ausrichten, in dem sich die Regierungen der Welt verpflichtet haben, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Darüber hinaus investiert der Teilfonds im Rahmen seines sozialen nachhaltigen Investitionsziels in Unternehmen, die einen positiven Beitrag zu sozialen Lösungen leisten.

 

 

 

 

Der Teilfonds investiert vorwiegend in übertragbare Anteilspapiere wie Aktien, andere Kapitalbeteiligungen wie Genossenschaftsanteile und Partizipationsscheine, die von Unternehmen mit Sitz oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Europa ausgegeben werden, oder Optionsscheine auf übertragbare Anteilspapiere von solchen Unternehmen.

Der Teilfonds kann maximal 10 % seines Nettovermögens in Fonds investieren, die Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor einhalten und in Übereinstimmung mit mehreren qualitativen und quantitativen Kriterien ausgewählt wurden. Bei der qualitativen Analyse werden die Stabilität und die Stärke des Anlageverwalters sowie sein Anlageprozess und seine Philosophie beurteilt. Der quantitative Auswahlprozess zielt darauf ab, nur Fonds mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen.

 

Die Mindest-Vermögensallokation in solchen Wertpapieren auf konsolidierter Basis (direkte und indirekte Anlagen) wird 60 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen. Darüber hinaus beträgt die Mindestanlage des Teilfonds in Anteilspapieren 75 % des Nettovermögens des Teilfonds.

 

Anlagen in Schuldtiteln werden 15 % seines Nettovermögens nicht übersteigen.

 

Der Teilfonds kann bis zu 20 % in Sichteinlagen investieren, einschließlich Barmitteln, die auf Kontokorrentkonten bei einer jederzeit zugänglichen Bank gehalten werden.

Der Teilfonds trägt zu ökologischen und sozialen Zielen bei und erfüllt die Voraussetzungen eines Anlageprodukts gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

 

Die ESG-Analyse deckt 100 % des Portfolios ab. Nach Überprüfung des Anlageuniversums werden mindestens 20 % der Unternehmen auf der Grundlage von SRI-Kriterien ausgeschlossen.

 

Im Rahmen der nachhaltigen Anlagepolitik der Verwaltungsgesellschaft hält der Teilfonds die für ein Anlageprodukt gemäß Artikel 9 geltenden Ausschlussbestimmungen ein. Darüber hinaus werden auch ethische Filter für externe Investmentmanager implementiert. Durch die Kombination beider Ausschlüsse werden Marktbereiche, die soziale oder ökologische Schäden verursachen (z. B. Tabak, Waffen, Glücksspiel), auf der Grundlage des Grundsatzes „keinen Schaden verursachen“ ausgeschlossen.

Referenzportfolio

MSCI Europe TR Net

MSCI Europe TR Net

Referenzwährung des Teilfonds

EUR

EUR

Anteilsklassen

 

Klasse A – EUR (CAP) (LU0849850747)

Klasse C – EUR (CAP) (LU0849850820)

Klasse D – EUR (CAP) (LU1718323147)

Klasse F – EUR (CAP) (LU1329512096)

Klasse I – EUR (CAP) (LU0849851042)

Klasse R – EUR (CAP) (LU1890795757)

 

 

Klasse A – EUR (CAP) (LU1481504865)

Klasse C – EUR (CAP) (LU1481504949)

Klasse D – EUR (CAP) (LU1670606174)

Klasse F – EUR (CAP) (LU1481505086)

Klasse I – EUR (CAP) (LU1670606331)

Klasse R – EUR (CAP) (LU1670606257)

SRI

Klasse A – EUR (CAP): 4

Klasse C – EUR (CAP): 4

Klasse D – EUR (CAP): 4

Klasse F – EUR (CAP): 4

Klasse I EUR (CAP): 4

Klasse R EUR (CAP): 4

 

Klasse A – EUR (CAP): 4

Klasse C – EUR (CAP): 4

Klasse D – EUR (CAP): 4

Klasse F – EUR (CAP): 4

Klasse I EUR (CAP): 4

Klasse R EUR (CAP): 4

 

Max. Zeichnungsgebühr

 

Klasse A – EUR (CAP): 5 %

Klasse C – EUR (CAP): 5 %

Klasse D – EUR (CAP): 5 %

Klasse F – EUR (CAP): 5 %

Klasse I EUR (CAP): -

Klasse R EUR (CAP): 5 %

 

Klasse A – EUR (CAP): 5 %

Klasse C – EUR (CAP): 5 %

Klasse D – EUR (CAP): 5 % 

Klasse F – EUR (CAP): 5 %

Klasse I EUR (CAP): -

Klasse R EUR (CAP): 5 %

 

Max. Rücknahmegebühr

 

Klasse A – EUR (CAP): 1 %

Klasse C – EUR (CAP): 1 %

Klasse D – EUR (CAP): 1 %

Klasse F – EUR (CAP): 1 %

Klasse I EUR (CAP): -

Klasse R EUR (CAP): 1 %

 

Klasse A – EUR (CAP): 1 %

Klasse C – EUR (CAP): 1 %

Klasse D – EUR (CAP): 1 % 

Klasse F – EUR (CAP): 1 %

Klasse I EUR (CAP): -

Klasse R EUR (CAP): 1 %

Maximale 

Umtauschgebühr

 

Klasse A – EUR (CAP): 1 %

Klasse C – EUR (CAP): 1 %

Klasse D – EUR (CAP): 1 %

Klasse F – EUR (CAP): 1 %

Klasse I EUR (CAP): -

Klasse R EUR (CAP): 1 %

 

Klasse A – EUR (CAP): 1 %

Klasse C – EUR (CAP): 1 %

Klasse D – EUR (CAP): 1 % 

Klasse F – EUR (CAP): 1 %

Klasse I EUR (CAP): -

Klasse R EUR (CAP): 1 %

 

Max. Verwaltungsgebühr

 

Klasse A – EUR (CAP): 1,50 %

Klasse C – EUR (CAP): 0,85 %

Klasse D – EUR (CAP): 0,85 %

Klasse F – EUR (CAP): 0,85 %

Klasse I EUR (CAP): 0,75 %

Klasse R EUR (CAP): 0,85 %

 

 

Klasse A – EUR (CAP): 1,50 %

Klasse C – EUR (CAP): 0,85 %

Klasse D – EUR (CAP): 0,85 %

Klasse F – EUR (CAP): 0,85 %

Klasse I EUR (CAP): 0,75 %

Klasse R EUR (CAP): 0,85 %

 

Max. sonstige Gebühren

                     

Klasse A – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse C – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse D – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse F – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse I EUR (CAP): 0,15 %

Klasse R EUR (CAP): 0,18 %

 

 

Klasse A – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse C – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse D – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse F – EUR (CAP): 0,18 %

Klasse I EUR (CAP): 0,15 %

Klasse R EUR (CAP): 0,18 %

 

Kennzahlen der laufenden Gebühren

 

Klasse A – EUR (CAP): 1,69 %

Klasse C – EUR (CAP): 0,90 %

Klasse D – EUR (CAP): 0,94 %

Klasse F – EUR (CAP): 0,90 %

Klasse I EUR (CAP): 0,90 %

Klasse R EUR (CAP): 0,94 %

 

 

Klasse A – EUR (CAP): 1,69 %

Klasse C – EUR (CAP): 0,81 %

Klasse D – EUR (CAP): 0,94 %

Klasse F – EUR (CAP): 0,90 %

Klasse I EUR (CAP): 0,90 %

Klasse R EUR (CAP): 0,93 %

 

Zentralisierung von Anträgen

10:00 Uhr MEZ am NIW-Bewertungstag (T)

10:00 Uhr MEZ am NIW-Bewertungstag (T)

Anlageverwalter

Liontrust Investment Partners LLP

EdenTree Investment Management Limited.

 

Alle Merkmale des aufnehmenden Teilfonds werden nach dem Datum des Inkrafttretens identisch bleiben und diese Zusammenlegung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds haben. Jedoch kann wie bei allen Zusammenlegungsprozessen eine Verwässerung der Wertentwicklung auftreten. Des Weiteren wird die Zusammenlegung keine Auswirkungen auf die Portfolioverwaltung des aufnehmenden Teilfonds haben.

Für Vermögen, das zum Zeitpunkt der Zusammenlegung vom zu verschmelzenden Teilfonds gehalten wird, gelten die Anlageziele und die Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds; in diesem Zusammenhang kann es, um den Zusammenlegungsprozess bei Bedarf zu erleichtern, zu einer Neuausrichtung der Portfolios des zu verschmelzenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds vor und/oder nach der Zusammenlegung kommen.

Sämtliche Kosten in Verbindung mit der vorstehenden Zusammenlegung, einschließlich etwaiger Neugewichtungskosten, werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.

Den Anteilinhaberinnen und Anteilinhabern wird empfohlen, sich in vollem Umfang über die möglichen steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung im Land ihrer Herkunft, ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder ihres Wohnsitzes beraten zu lassen.

Am 13. Dezember 2024 wird der aufnehmende Teilfonds jeder Anteilinhaberin und jedem Anteilinhaber am zu verschmelzenden Teilfonds eine Gesamtzahl an Anteilen derselben Klasse, die auf das nächste Hundertstel eines Anteils gerundet wird, zuteilen. Diese Gesamtzahl an Anteilen wird berechnet, indem die Anzahl der Anteile, die jede Anteilinhaberin und jeder Anteilinhaber an dem zu verschmelzenden Teilfonds hält, mit dem nachfolgend beschriebenen Wechselkurs multipliziert wird. Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds werden daher ab dem 13. Dezember 2024 ihre Rechte am aufnehmenden Teilfonds ausüben können. 

Der Wechselkurs wird am 13. Dezember 2024 berechnet, indem der am 13. Dezember 2024 berechnete Nettoinventarwert der jeweiligen Klasse pro Anteil am zu verschmelzenden Teilfonds durch den am selben Tag berechneten Nettoinventarwert derselben Klasse pro Anteil am aufnehmenden Teilfonds auf Grundlage der am 12. Dezember 2024 stattgefundenen Bewertung des zugrunde liegenden Vermögens dividiert wird.

Die aufgelaufenen Erträge des zu verschmelzenden Teilfonds werden auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Alle Anteilsklassen werden gleich behandelt. Alle im Rahmen dieses Prozesses anfallenden zusätzlichen Kosten werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen, um die ursprünglich kumulierten Beträge zu erhalten.

Ab dem 9. Dezember 2024 um 10:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) werden keine Zeichnungs- bzw. Umtauschanträge in Bezug auf den zu verschmelzenden Teilfonds mehr angenommen. Die Zusammenlegung wird keinen Einfluss auf Zeichnung, Umtausch oder Rücknahme für den aufnehmenden Teilfonds haben.

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative wurde vom Verwaltungsrat des Fonds als unabhängiger Abschlussprüfer hinsichtlich dieser Zusammenlegung mit der Erstellung eines Berichts über die Überprüfung der in Artikel 71 (1), Punkte a) bis c) des Gesetzes von 2010 vorgesehenen Bedingungen beauftragt. 

Rechte der Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber

Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds werden daher ab dem 13. Dezember 2024 ihre Rechte am aufnehmenden Teilfonds ausüben können.

Ab dem 6. November 2024 um 10:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) werden die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds, die der Zusammenlegung nicht zustimmen, die Möglichkeit haben, ihre Anteile kostenlos bis 6. Dezember 2024 um 10:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) zurückzugeben oder umzutauschen. Anleger, die während dieses Zeitraums Anteile des zu verschmelzenden Teilfonds zeichnen oder umtauschen möchten, werden durch eine Mitteilung über die Zusammenlegung informiert.

Anträge auf Rücknahme oder Umtausch sind an die Transferstelle des Fonds (State Street Bank International GmbH, Luxembourg Branch) zu richten.              

Um den Abschluss der Zusammenlegung zu vereinfachen, wird der zu verschmelzende Teilfonds die Ausgabe, den Umtausch und die Rücknahme der Anteile ab dem 9. Dezember 2024 um 10:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) aussetzen.

Die folgenden Dokumente werden den Anteilinhaberinnen und Anteilinhabern am eingetragenen Sitz des Fonds und bei den örtlichen Vertriebsfilialen kostenlos zur Verfügung gestellt:

  • der gemeinsame Zusammenlegungsplan;

  • die neueste Version des Prospekts;

  • die neueste Version der Basisinformationsblätter (die „KIDs“) des aufnehmenden Teilfonds;

  • der neueste geprüfte Abschluss des Fonds;

  • der Bericht des vom Fonds im Zusammenhang mit der Zusammenlegung zur Überprüfung der unter Artikel 71 (1), Punkte (a) bis (c) des Gesetzes von 2010 vorgesehenen Bedingungen beauftragten unabhängigen Abschlussprüfers;

  • das auf die Zusammenlegung bezogene, von der Verwahrstelle des Fonds gemäß Artikel 70 des Gesetzes von 2010 ausgestellte Zertifikat.

Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber haben auf Anfrage beim eingetragenen Sitz des Fonds auch das Recht auf Erhalt zusätzlicher Informationen über die beschriebene Zusammenlegung.

Die Anteilinhaberinnen und Anteilinhaber des zu verschmelzenden Teilfonds sollten das KID der aufnehmenden Anteilskategorien des aufnehmenden Teilfonds sorgfältig lesen und insbesondere auf die Anlagepolitik, die SRI-Stufe, die frühere Wertentwicklung und die Kosten achten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Luxemburg, 5. November 2024

Der Verwaltungsrat 

Anhänge zur Veröffentlichung

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