Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 575/2024

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 575/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 575/2024
Katasterzahl
XVI/78/6

Veröffentlicht auf EVI am 18.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.736.120

KV 575/2024.  Am 3. September 2024 haben der Fachverband Gastronomie, der Fachverband Hotellerie, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 14, Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt für a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachverband Gastronomie bzw. Fachverband Hotellerie angehören; c) für alle Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen. Leitende Angestellte gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 8 AZG unterliegen hinsichtlich der Regelungen der Arbeitszeit nicht diesem Kollektivvertrag und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie anderer Bestimmungen für die einzelnen Bundesländer (Anhänge 1-11) und wurde unter Registerzahl KV 575/2024, Katasterzahl XVI/78/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft