Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 575/2024
Kollektivvertrag: KV 575/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. November 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 575/2024
- Katasterzahl
- XVI/78/6
Veröffentlicht auf EVI am 18.10.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.736.120
KV 575/2024. Am 3. September 2024 haben der Fachverband Gastronomie, der Fachverband Hotellerie, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 14, Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt für a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachverband Gastronomie bzw. Fachverband Hotellerie angehören; c) für alle Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen. Leitende Angestellte gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 8 AZG unterliegen hinsichtlich der Regelungen der Arbeitszeit nicht diesem Kollektivvertrag und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie anderer Bestimmungen für die einzelnen Bundesländer (Anhänge 1-11) und wurde unter Registerzahl KV 575/2024, Katasterzahl XVI/78/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft