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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 570/2024

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Kollektivvertrag: KV 570/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Juli 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 570/2024
Katasterzahl
VI/34/16

Veröffentlicht auf EVI am 18.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.736.120

KV 570/2024.  Am 20. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, angehörenden Unternehmen bzw. selbständigen Betriebsabteilungen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält weiters eine Änderung des Anhangs 4 betreffend Ergänzung der bestehenden Wochenendruhebestimmungen gemäß § 12 ARG-VO im Sinne von § 12a ARG: Feiertagsarbeit in Wäschereien, die mit 30. Juni 2025 befristet ist (zum Rahmenkollektivvertrag vom 5. März 1996, KV 174/1996, idgF), für den Bereich der industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Kleiderfärbereien und wurde unter Registerzahl KV 570/2024, Katasterzahl VI/34/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
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