Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 570/2024
Kollektivvertrag: KV 570/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Juli 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 570/2024
- Katasterzahl
- VI/34/16
Veröffentlicht auf EVI am 18.10.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.736.120
KV 570/2024. Am 20. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, angehörenden Unternehmen bzw. selbständigen Betriebsabteilungen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält weiters eine Änderung des Anhangs 4 betreffend Ergänzung der bestehenden Wochenendruhebestimmungen gemäß § 12 ARG-VO im Sinne von § 12a ARG: Feiertagsarbeit in Wäschereien, die mit 30. Juni 2025 befristet ist (zum Rahmenkollektivvertrag vom 5. März 1996, KV 174/1996, idgF), für den Bereich der industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Kleiderfärbereien und wurde unter Registerzahl KV 570/2024, Katasterzahl VI/34/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2024
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