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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 555/2024

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Kollektivvertrag: KV 555/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 555/2024
Katasterzahl
IV/31,32/98

Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.707.369

KV 555/2024.  Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 20. Dezember 2007) für die bei der Firma STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, Werk Wien und Werk Graz, beschäftigten ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge dieser Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024  in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 555/2024, Katasterzahl IV/31,32/98, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024

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