Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 555/2024
Kollektivvertrag: KV 555/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 555/2024
- Katasterzahl
- IV/31,32/98
Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.707.369
KV 555/2024. Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 20. Dezember 2007) für die bei der Firma STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, Werk Wien und Werk Graz, beschäftigten ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge dieser Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 555/2024, Katasterzahl IV/31,32/98, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft