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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 562/2024

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Kollektivvertrag: KV 562/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. November 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 562/2024
Katasterzahl
XIII/51-59/24

Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.707.369

KV 562/2024.  Am 11. Dezember 2023 haben der Fachverband der metalltechnischen Industrie, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall, Maschinen, Fahrzeugbau und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellten in der eisen- und metallerzeugenden und –verarbeitenden Industrie abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Öster­reich; b) für alle Mitgliedsfirmen die dem o. a. Fachverbandes ange­hören; ausgenommen der Berufsgruppe der Gießereiindustrie, die schienengebundene Nahverkehrsmittel erzeugen; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Angestellten und ist am 1. November 2023 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen zum Standortsicherungsabkommen für Erzeuger schienengebundener Nahverkehrsmittel und wurde unter Registerzahl KV 562/2024, Katasterzahl XIII/51-59/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024

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