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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 561/2024

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Kollektivvertrag: KV 561/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. September 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 561/2024
Katasterzahl
IV/31/104

Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.707.369

KV 561/2024.  Am 26. August 2024 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Konditoren abgeschlossen, der am 1. September 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören; c) für alle Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 561/2024, Katasterzahl IV/31/104, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft