Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 561/2024
Kollektivvertrag: KV 561/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. September 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 561/2024
- Katasterzahl
- IV/31/104
Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.707.369
KV 561/2024. Am 26. August 2024 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Konditoren abgeschlossen, der am 1. September 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören; c) für alle Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 561/2024, Katasterzahl IV/31/104, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft