Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 559/2024
Kollektivvertrag: KV 559/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 559/2024
- Katasterzahl
- IV/31/102
Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.707.369
KV 559/2024. Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Suppenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband angehörenden Suppenfabriken; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 559/2024, Katasterzahl IV/31/102, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft