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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 559/2024

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Kollektivvertrag: KV 559/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 559/2024
Katasterzahl
IV/31/102

Veröffentlicht auf EVI am 11.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.707.369

KV 559/2024.  Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Suppenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband angehörenden Suppenfabriken; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 559/2024, Katasterzahl IV/31/102, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. Oktober 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft