Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 588/2024
Kollektivvertrag: KV 588/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 588/2024
- Katasterzahl
- XIII/56,57/9
Veröffentlicht auf EVI am 21.10.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.737.989
KV 588/2024. Am 22. April 2024 haben der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie (KVAngEEI) abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitglieder des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichner-Lehrlinge, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Für Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten gilt ausschließlich Abschnitt 6 Punkt 67. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 588/2024, Katasterzahl XIII/56,57/9, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. Oktober 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft