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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 579/2024

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Kollektivvertrag: KV 579/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 579/2024
Katasterzahl
XXII/96/58

Veröffentlicht auf EVI am 21.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.737.989

KV 579/2024. Am 1. Jänner 2024 haben die Interessensvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Kurienversammlung der angestellten Ärzte der Ärztekammer für Oberösterreich einen Kollektivvertrag (Ärztekollektivvertrag der oberösterreichischen Ordensspitäler) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich; b) für die im fachlichen Geltungsbereich angeführten öffentlichen Ordenskrankenanstalten; c) für Ärzte (Turnusarzt in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Departmentleiter), die bei einem Rechtsträger der unter Z 2 genannten Krankenanstalten angestellt sind, ausgenommen Konsiliarärzte und Leiter von Abteilungen und Instituten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen, der Gehälter sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 579/2024, Katasterzahl XXII/96/58, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. Oktober 2024

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