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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 580/2024

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Kollektivvertrag: KV 580/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. August 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 580/2024
Katasterzahl
IV/31/106

Veröffentlicht auf EVI am 21.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

 KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.737.989

KV 580/2024. Am 18. Juli 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Futtermittelindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer; b) für alle Mitgliedsbetriebe des Verbandes der Futtermittelindustrie; c) für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 1. April 2021, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, der Lehrlingseinkommen und enthält weiters Bestimmungen betreffend Freizeitoption und wurde unter Registerzahl KV 580/2024, Katasterzahl IV/31/106, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. Oktober 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft