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Details: VOLKSBANK WIEN AG

VOLKSBANK WIEN AG (211524s) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 25. April 2024, 09.00 Uhr
Termin:
Donnerstag, den 25. April 2024 um 09:00 Uhr
Ort:
Dietrichgasse 25
1030 Wien
2. OG, Raum „Niederösterreich-Wien“
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der VOLKSBANK WIEN AG berechtigt.
Nachweis:
Eintragung im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung.
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
VOLKSBANK WIEN AG, Generalsekretariat, Dietrichgasse 25, 1030 Wien
Einsichtszeiten:
Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß § 22 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, welche von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, zulässig. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.
Übermittlung:
Post
VOLKSBANK WIEN AG, Bereich Finanzen, Dietrichgasse 25, 1030 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 27.03.2024

VOLKSBANK WIEN AG

EINLADUNG

für die am Donnerstag, dem 25. April 2024, um 09.00 Uhr, 
in den Räumlichkeiten der VOLKSBANK WIEN AG,  
Dietrichgasse 25, 1030 Wien, 2. OG, Raum „Niederösterreich-Wien“, stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der VOLKSBANK WIEN AG

(mit Sitz in Wien und der FN 211524 s)

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 samt Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2023 samt Konzernlagebericht, des Verbundabschlusses zum 31.12.2023 samt Verbundlagebericht, der Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der VOLKSBANK WIEN AG in den §§ 4, 21 und 25 
  6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
  7. Wahl des Abschluss- und Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der VOLKSBANK WIEN AG berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung. Für die im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung eingetragenen Aktionäre bedarf es keiner Anmeldung als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Zur Teilnahme berechtigten Aktionären werden beim Saaleingang die Stimmkarten ausgefolgt. Das Stimmrecht ergibt sich aus der Anzahl der Stückaktien; jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab 03. April 2024 bei der VOLKSBANK WIEN AG, Generalsekretariat, Dietrichgasse 25, 1030 Wien, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf, insbesondere:

  1. Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten, über die die Hauptversammlung beschließen soll; 
  2. (a) Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, 
    (b) Konzernabschluss zum 31.12.2023 mit dem Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, 
    (c) Verbundabschluss zum 31.12.2023 mit dem Verbund-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, 
    (d) Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2023, 
    (e) Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2023 (VOLKSBANK WIEN AG und Verbund), 
    (f) Vorschlag für die Gewinnverwendung;
  3. zu Tagesordnungspunkt 5 die vorgeschlagene geänderte Fassung der Satzung (samt Vergleichsversion zur aktuell geltenden Satzung);
  4. zu Tagesordnungspunkt 7 der Vorschlag des Aufsichtsrates für die Wahl des Abschluss- und Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2025 (samt Transparenzschreiben der Prüfungsgesellschaften gem. § 270 UGB).

Abschriften zu sämtlichen Unterlagen im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können von Aktionären ab 03. April 2024 auch kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden:

VOLKSBANK WIEN AG
Generalsekretariat
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
E-Mail: oe_110@volksbankwien.at 

Vertretung durch Bevollmächtigte

Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß § 22 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, welche von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, zulässig. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.

Vollmachten sind an die folgende Adresse entweder bis 24. April 2024, 15:00 Uhr, zu übermitteln oder sind am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung zu übergeben.

VOLKSBANK WIEN AG
Bereich Finanzen
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
E-Mail: hauptversammlung@volksbankwien.at 

Wien, im März 2024 

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: VOLKSBANK WIEN AG (211524s)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blz-zkm