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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 156/2024

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Kollektivvertrag: KV 156/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 156/2024
Katasterzahl
I/01/2

Veröffentlicht auf EVI am 21.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.210.822

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 156/2024. Am 18. Jänner 2024 haben die Bundesinnung der Gärtner und Floristen und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs (zum Kollektivvertrag vom 23. Februar 2016, KV 394/2016) abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Pflichtpraktikanten erhalten für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit im Betrieb das Lehrlingseinkommen für Lehrlinge im zweiten Lehrjahr. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 156/2024, Katasterzahl I/01/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft