Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 155/2024
Kollektivvertrag: KV 155/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Februar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 155/2024
- Katasterzahl
- IV/31/19
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband angehörenden Suppenfabriken; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen.
Veröffentlicht auf EVI am 21.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.210.822
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 155/2024. Am 23. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Suppenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband angehörenden Suppenfabriken; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 155/2024, Katasterzahl IV/31/19, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. März 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft