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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 155/2024

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Kollektivvertrag: KV 155/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Februar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 155/2024
Katasterzahl
IV/31/19
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband angehörenden Suppenfabriken; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen.

Veröffentlicht auf EVI am 21.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.210.822

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 155/2024.  Am 23. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Suppenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband angehörenden Suppenfabriken; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 155/2024, Katasterzahl IV/31/19, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft