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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 141/2024 und KV 142/2024

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Kollektivvertrag: KV 141/2024 und KV 142/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 141/2024, KV 142/2024
Katasterzahl
IV/32/6, IV/32/7
Geltungsbereich
Die Kollektivverträge gelten a) für das gesamte Bundesgebiet der Re¬publik Österreich; b) für alle Betriebe des Fachverbandes, welche Essenzen, Gärungsessig bzw. Spirituosen erzeugen, soferne die Herstellung dieser Produkte jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen.

Veröffentlicht auf EVI am 15.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.197.967

2 KOLLEKTIVVERTRÄGE

KV 141/2024 und KV 142/2024.  Am 15. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Essigindustrie, Verband der Essenzenindustrie, Verband der Spirituosenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE zwei Kollektivverträge abgeschlossen. Die Kollektivverträge gelten a) für das gesamte Bundesgebiet der Re­publik Österreich; b) für alle Betriebe des Fachverbandes, welche Essenzen, Gärungsessig bzw. Spirituosen erzeugen, soferne die Herstellung dieser Produkte jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen.

Der unter Registerzahl KV 141/2024, Katasterzahl IV/32/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.

Der unter Registerzahl KV 142/2024, Katasterzahl IV/32/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) enthält Änderungen zu § 7 Abs. 1 AZG (Überstunden) und ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft