Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 138/2024

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 138/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 138/2024
Katasterzahl
XXII/96/18
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich; b) für die im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Alten- und Pflegeheime, deren Träger Mitglieder der Interessensvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs sind; c) für alle (auch leitenden oder anleitenden) Dienstnehmer mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Berufsgruppen.

Veröffentlicht auf EVI am 08.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.174.030

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 138/2024.  Am 1. Jänner 2024 haben die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für die konfessionellen Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich; b) für die im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Alten- und Pflegeheime, deren Träger Mitglieder der Interessensvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs sind; c) für alle (auch leitenden oder anleitenden) Dienstnehmer mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Zweckzuschuss im Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 138/2024, Katasterzahl XXII/96/18, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft