Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 135/2024
Kollektivvertrag: KV 135/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 135/2024
- Katasterzahl
- XIX/93/5
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; c) für alle DienstnehmerInnen, für welche das Angestelltengesetz gilt (auch Aushilfskräfte) bzw. Lehrlinge, nicht aber für Volontäre.
Veröffentlicht auf EVI am 08.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.174.030
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 135/2024. Am 11. Dezember 2023 haben die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen und sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; c) für alle DienstnehmerInnen, für welche das Angestelltengesetz gilt (auch Aushilfskräfte) bzw. Lehrlinge, nicht aber für Volontäre. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 135/2024, Katasterzahl XIX/93/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft