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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 135/2024

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Kollektivvertrag: KV 135/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 135/2024
Katasterzahl
XIX/93/5
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; c) für alle DienstnehmerInnen, für welche das Angestelltengesetz gilt (auch Aushilfskräfte) bzw. Lehrlinge, nicht aber für Volontäre.

Veröffentlicht auf EVI am 08.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.174.030

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 135/2024.  Am 11. Dezember 2023 haben die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen und sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; c) für alle DienstnehmerInnen, für welche das Angestelltengesetz gilt (auch Aushilfskräfte) bzw. Lehrlinge, nicht aber für Volontäre. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 135/2024, Katasterzahl XIX/93/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft