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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 132/2024

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Kollektivvertrag: KV 132/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. November 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 132/2024
Katasterzahl
IV/31/16
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle dem o. a. Verband angeschlossenen Kaffeemittelbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen einschließlich der Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 08.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.174.030

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 132/2024.  Am 19. Dezember 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Kaffeemittelindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle dem o. a. Verband angeschlossenen Kaffeemittelbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen einschließlich der Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 132/2024, Katasterzahl IV/31/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft