Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 132/2024
Kollektivvertrag: KV 132/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. November 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 132/2024
- Katasterzahl
- IV/31/16
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle dem o. a. Verband angeschlossenen Kaffeemittelbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen einschließlich der Lehrlinge.
Veröffentlicht auf EVI am 08.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.174.030
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 132/2024. Am 19. Dezember 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Kaffeemittelindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle dem o. a. Verband angeschlossenen Kaffeemittelbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen einschließlich der Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 132/2024, Katasterzahl IV/31/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft