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Dipl.-Ing. Franz und Senta-Perutz Stiftung | Gläubigeraufforderung 07.03.2024

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Gläubigeraufforderung

Grund
Auflösung der Privatstiftung
Frist
1 Monat ab Veröffentlichung
Anmeldung von Forderungen bei
Kontaktname
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Salmhofer
Rolle der Person
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes
Übermittlung
Post
Univ.-Klinik für Dermatologie, Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 8, A-8036 Graz

Veröffentlicht auf EVI am 07.03.2024

Bekanntmachung

Nach Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 19.02.2024 wird die gemeinnützige Dipl.-Ing. Franz und Senta-Perutz Stiftung nach §27 Abs. 3 Z 3 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 von Amts wegen aufgelöst.

Etwaige offene Ansprüche an die Stiftung sind spätestens innerhalb eines Monates nach Veröffentlichung dieser Aufforderung beim Vorstand der Stiftung anzumelden.

Für den Stiftungsvorstand der Dipl.-Ing. Franz und Senta-Perutz-Stiftung
a.o. Univ.-Prof. Dr. W. Salmhofer
Vorsitzender

Univ.-Klinik für Dermatologie, Medizinische Universität Graz
Auenbruggerplatz 8
A-8036 Graz

Verantwortlich für den Inhalt:
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Salmhofer