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Details: Amt der Vorarlberger Landesregierung

Amt der Vorarlberger Landesregierung | Großverfahren 02.03.2024

Großverfahren: Errichtung und Betrieb einer Mitverbrennungsanlage auf GST-NR. 1069/2, KG Frastanz

Zahl:
VIe-52-11/2023-72
Rechtsgrundlage
§§ 37 Abs. 1, 38 und 40 ff Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF § 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF
Vorhaben
Errichtung und Betrieb einer Mitverbrennungsanlage auf GST-NR. 1069/2, KG Frastanz
Einsicht in Unterlagen
02.03.2024 - 16.04.2024
Gemeindeamt Frastanz
Sägenplatz 1
6820 Frastanz
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6901 Bregenz
Landhaus, Zi.Nr. 323
Schriftlich Einwendungen
02.03.2024 - 16.04.2024
Zuständige Behörde
Organisation:
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umwelt und Klimaschutz (IVe), Fachbereich Abfallwirtschaft
Übermittlung:
Post
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Mündliche Verhandlung
Dienstag, den 23. April 2024 um 09:00 Uhr
Saal der Feuerwehr der Marktgemeinde Frastanz
Bahnhofstraße 31
6820 Frastanz
Antragsteller
Ganahl AG
Veröffentlicht auf EVI am 02.03.2024

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Zahl: VIe-52-11/2023-72

Edikt 

Kundmachung des Vorhabens
„Errichtung und Betrieb einer Mitverbrennungsanlage auf GST-NR. 1069/2, KG Frastanz“

Gemäß §§ 37 Abs. 1, 38 und 40 ff Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF und gemäß § 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF wird kundgemacht:

Die Ganahl AG, vertreten durch die Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Reisnerstraße 53, 1030 Wien, hat mit Eingabe vom 17.04.2023 beim Landeshauptmann von Vorarlberg als Abfallbehörde den Antrag auf Genehmigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Mitverbrennungsanlage auf GST-NR. 1069/2, KG Frastanz“, eingebracht.

1. Beschreibung des Vorhabens:

Die Ganahl AG betreibt in 6820 Frastanz, Rotfarbweg 5, ein Unternehmen zur Herstellung von Wellpappe-Rohrpapier sowie Wellpappe-Verpackungen und beabsichtigt auf ihrem Betriebsgelände, konkret auf GST-NR. 1069/2, KG Frastanz, ein thermisches Reststoffkraftwerk mit einer Brennstoffwärmeleistung von 34,8 MW zu errichten und dieses mit Biomasse sowie nicht gefährlichen Abfällen, letztere im Ausmaß von max. 34.650 t/a bzw. 98,5 t/d zu betreiben. Das geplante Kraftwerk dient der Bereitstellung der benötigten Prozesswärme für die Papier- und Wellpappefabrik des Unternehmens. Die Positionierung ist am Bestandsparkplatz vor dem Verwaltungsgebäude geplant.

Bei dem geplanten thermischen Reststoffkraftwerk handelt es sich um eine Wasserrohr-Kesselanlage mit integrierter stationärer Wirbelschicht (Reststoff-Mitverbrennungsanlage). Die Umwandlung der thermischen Energie in elektrische Energie erfolgt mittels einer Entnahme-Gegendruckturbine und ergibt eine Brennstoffwärmeleistung von ca. 34,8 MW. Als Brennstoffe kommen Biomasse, welche nicht als Abfall iSd AWG 2002 anzusehen ist (Frischholz, Waldhackgut, Faserschlämme aus eigener Produktion und Ersatzbrennstoffprodukte), sowie nicht gefährliche Abfälle (in Form von Papierrejekten aus eigener Produktion, etc..) zum Einsatz. 

2. Auflage des Antrags und der Projektunterlagen: 

Der Genehmigungsantrag und die konsolidierten Projektunterlagen  stehen unter folgendem Link https://drive.cnv.at/s/N3LjBeCfTtykEG3 zum Download zur Verfügung und liegen vom 02.03.2024 bis 16.04.2024 bei folgenden Stellen während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf: 

  • Gemeindeamt Frastanz, Sägenplatz 1, 6820 Frastanz
  • Amt der Vorarlberger Landesregierung, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Landhaus, Zi.Nr. 323

Die Parteien des Verfahrens können innerhalb der Auflagefrist bei der Vorarlberger Landesregierung als zuständige Behörde, pA Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umwelt und Klimaschutz (IVe), Fachbereich Abfallwirtschaft, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, schriftlich Einwendungen erheben (ippc-abfallwirtschaft@vorarlberg.at). Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung im verwaltungsbehördlichen Verfahren verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig, also bis 16.04.2024, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (vgl § 44b Abs. 1 AVG). Weiters kann während dieser Frist jedermann zum Antrag Stellung nehmen. (§ 40 Abs. 1 AWG). Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren als Großverfahren gemäß § 44a ff AVG durchgeführt wird und künftige Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können. Die Entscheidung über diesen Antrag erfolgt mit Bescheid (§ 40 Abs. 1 AWG). 

3. Anberaumung der mündlichen Verhandlung:

Die mündliche Verhandlung findet im Saal der Feuerwehr der Marktgemeinde Frastanz, Bahnhofstraße 31, 6820 Frastanz, statt und beginnt am Dienstag, den 23.04.2024, um 09:00 Uhr, Einlass ab 08:00 Uhr, und wird nach Bedarf an den Folgetagen fortgesetzt.

Für den Landeshauptmann

im Auftrag
DI Dr. Wolfgang Eberhard

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Vorarlberger Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/blz-kxc