Bildungsdirektion für Steiermark
Körblergasse 23, Postfach 663
8011 Graz
zu GZ: 611046-16/003-BD-STMK/2024
Schule gestalten, Schule bewegen
Das Europagymnasium Leoben ist eine als AHS-Langform mit Gymnasium und Realgymnasium geführte Schule. Es bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eine umfassende Allgemeinbildung zu erlangen und durch zwei ausgeprägte Schwerpunkte die Option zur Vertiefung. Die beiden zentralen Schwerpunkte sind der naturwissenschaftliche Zweig sowie der bilinguale Zweig. Dem bilingualen Zweig kommt besondere Bedeutung zu, da es auch eine wesentliche Anzahl an internationalen Schülerinnen und Schülern am Standort gibt. Dabei vermittelt das Europagymnasium Leoben nicht nur fundierte sprachliche Kompetenzen, sondern auch die Auseinandersetzung mit der Vielfalt der globalen Welt.
Weitere besondere Angebote finden sich im sportlichen und informationstechnologischen Bereich, sowie in zahlreichen Aktivitäten als Erasmus+ akkreditierte Schule.
Gesucht wird eine geeignete Person für die
Schulleitung am BG/BRG Leoben 7a, Moserhofstraße 7a, 8700 Leoben,
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).
1. Aufgabenfelder
Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten- Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:
- strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
- kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
- Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
- Auswahl des pädagogischen Personals
- Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
- Konflikt- und Krisenmanagement
- Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
- interne und externe Kommunikation
- Selbstreflexion und Selbstentwicklung
2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1: (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7) des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.
3. Gehalt/Entgelt
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.185,30 € gem. § 55 Abs. 1 GehG eine Dienstzulage, die zwischen 632,40 € gem. § 57 Abs. 2 lit. b GehG – und 2.034,90 € gem. § 46b Abs. 3 VBG – liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
4. Bewerbung
In der Bewerbung sind verpflichtend
- die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
- die Führungs- und Managementkompetenzen und
- die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten
darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Steiermark auf elektronischem Weg an folgende E-Mail- Adresse bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at einzubringen.
Veröffentlichung: 04.04.2024
Ende der Bewerbungsfrist: 05.05.2024
Die Bildungsdirektorin:
Hofrätin Elisabeth Meixner, BEd