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Details: GANAHL AKTIENGESELLSCHAFT

GANAHL AKTIENGESELLSCHAFT (64499b) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 03. Mai 2024, 13.30 Uhr
Termin:
Freitag, den 03. Mai 2024 um 13:30 Uhr
Ort:
Sitz der Gesellschaft
Rotfarbweg 5
6820 Frastanz
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Eintragung im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das satzungsmäßige Recht, einen anderen Aktionär namentlich zur Abgabe des Stimmrechtes in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Frist für Vertretungsvollmachten:
03.05.2024
Übermittlung:
Post
Für die Vollmacht, die spätestens am Tag der Hauptversammlung zu erbringen ist, ist die schriftliche Form erforderlich und genügend.
Veröffentlicht auf EVI am 03.04.2024

Einberufung
zur 49. ordentlichen Hauptversammlung

der

GANAHL AKTIENGESELLSCHAFT

am Freitag, dem 03. Mai 2024, um 13.30 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 6820 Frastanz

Tagesordnung

  1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahrsabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichtes des Vorstandes und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  4. Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024

Unterlagen zur Hauptversammlung

Spätestens ab 05. April 2024 liegen am Sitz der Gesellschaft, Rotfarbweg 5, 6820 Frastanz, Abteilung Controlling, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf:

  • Jahresabschluss und Lagebericht der Ganahl Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023
  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023
  • Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  • Vorschläge zur Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4

Auf Verlangen werden den Aktionären unverzüglich und kostenlos Abschriften von Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 112, 118 und 119 AktG

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mindestens drei Monate vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und dass dieses Verlangen spätestens 21 Tage vor der Hauptversammlung, somit am 12. April 2024, der Gesellschaft zugeht.

Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, ist gemäß § 112 AktG die Eintragung im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) maßgeblich.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das satzungsmäßige Recht, einen anderen Aktionär namentlich zur Abgabe des Stimmrechtes in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Für die Vollmacht, die spätestens am Tag der Hauptversammlung zu erbringen ist, ist die schriftliche Form erforderlich und genügend.

Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Jeder Aktionär ist gemäß § 119 AktG berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.

Frastanz, im März 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: GANAHL AKTIENGESELLSCHAFT (64499b)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blz-7bc