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Details: Venet Bergbahnen AG

Venet Bergbahnen AG (34233v) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 22.04.2024 um 11:00 Uhr

Termin:
Montag, den 22. April 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Stadtgemeinde Landeck
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
In den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 6511 Zams, Hauptstraße 38
Einsichtszeiten:
Spätestens ab dem 01.04.2024, während den Geschäftszeiten
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Aktionäre von Namensaktien, die zum Zeitpunkt des Beginns der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
3.2. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person durch eine schriftliche Vollmacht zum Vertreter zu bestellen.
Veröffentlicht auf EVI am 26.03.2024

Ladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der Venet Bergbahnen AG, FN 34233v
6511 Zams, Hauptstraße 38
 

Einladung zu der am 22.04.2024 um 11:00 Uhr in der Stadtgemeinde Landeck stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

1. Tagesordnung

1.1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2. Vorlage des 

  1. Jahresabschlusses 2022/2023 samt Lagebericht
  2. des Vorschlags für die Ergebnisverwendung
  3. vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes zum Jahresabschluss 2022/2023 oder allfällig Feststellung des Jahresabschlusses 2022/2023 gemäß § 104 Abs 3 AktG

1.3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2022/2023
1.4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/2023
1.5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023
1.6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
1.7. Wahlen in den Aufsichtsrat
1.8. Allfälliges

2. Information für Aktionäre

2.1. Zur Vorbereitung der Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens ab dem 01.04.2024 folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. die in Tagesordnungspunkt 1.2. angeführten Unterlagen;
  2. die Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 1.3. bis 1.5.
  3. die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zum Tagesordnungspunkt 1.6.und 1.7..

2.2. Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 6511 Zams, Hauptstraße 38, während den Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.
2.3. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

3. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung | Vertretung

3.1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gem. 8.4. der Satzung berechtigt: Aktionäre von Namensaktien, die zum Zeitpunkt des Beginns der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.
3.2. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person durch eine schriftliche Vollmacht zum Vertreter zu bestellen. 

Landeck, am 25.03.2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Venet Bergbahnen AG (34233v)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blz-7bb