Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 170/2024
Kollektivvertrag: KV 170/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 170/2024
- Katasterzahl
- XIX/93/7
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt 1. für Tirol; 2. für sämtliche Mitglieder der o. a. Rechtsanwaltskammer; 3. für alle in den Kanzleien der Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge im Lehrberuf einer(s) Rechtskanzleiassistentin(en) mit Ausnahme der VolontärInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen und angestellten RechtsanwältInnen.
Veröffentlicht auf EVI am 27.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.228.916
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 170/2024. Am 24. Jänner 2024 haben die Tiroler Rechtsanwaltskammer und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, sonstiges Gewerbe, einen Kollektivvertrag für Rechtsanwalts-Angestellte in Tirol abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für Tirol; 2. für sämtliche Mitglieder der o. a. Rechtsanwaltskammer; 3. für alle in den Kanzleien der Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge im Lehrberuf einer(s) Rechtskanzleiassistentin(en) mit Ausnahme der VolontärInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen und angestellten RechtsanwältInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 170/2024, Katasterzahl XIX/93/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. März 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft