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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 170/2024

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Kollektivvertrag: KV 170/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 170/2024
Katasterzahl
XIX/93/7
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt 1. für Tirol; 2. für sämtliche Mitglieder der o. a. Rechtsanwaltskammer; 3. für alle in den Kanzleien der Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge im Lehrberuf einer(s) Rechtskanzleiassistentin(en) mit Ausnahme der VolontärInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen und angestellten RechtsanwältInnen.

Veröffentlicht auf EVI am 27.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.228.916

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 170/2024. Am 24. Jänner 2024 haben die Tiroler Rechtsanwaltskammer und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, sonstiges Gewerbe, einen Kollektivvertrag für Rechtsanwalts-Angestellte in Tirol abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für Tirol; 2. für sämtliche Mitglieder der o. a. Rechtsanwaltskammer; 3. für alle in den Kanzleien der Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlinge im Lehrberuf einer(s) Rechtskanzleiassistentin(en) mit Ausnahme der VolontärInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen und angestellten RechtsanwältInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 170/2024, Katasterzahl XIX/93/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft