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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 162/2024

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Kollektivvertrag: KV 162/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Februar 2024
Ende der Geltung
Freitag, den 31. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 162/2024
Katasterzahl
XI/45/3

Veröffentlicht auf EVI am 27.03.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.228.916

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 162/2024. Am 13. Februar 2024 haben der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Aufgrund des § 12a ARG wird zur Sicherung des Standortes Novartis Pharmaceutical Manufacturing GmbH, Biochemiestraße 10, 6336 Langkampfen, als Fertigungsstandort für die Bereiche der a) Drug Product 1, Drug Product 2, Bulk-Produktion, Compounding, Abfüllung, Visuelle Kontrolle, Assemblierung & Verpackung; b) Supportpersonal der jeweiligen Bereiche wie Engineering, Lagerpersonal, Schichtführer von 1. Februar 2024 bis 31. Jänner 2025 Sonn- und Feiertagsarbeit zugelassen, sofern eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht, die zumindest die Verteilung der Arbeitszeit, eine Zulage für Wochenendarbeit und die Beschäftigung von Leiharbeitern regelt. Dabei muss die Samstags- und Sonntagsarbeit grundsätzlich gleichmäßig auf alle Arbeitnehmer aufgeteilt werden (insbesondere sind „stehende Wochenendschichten“ unzulässig). Weiters sind geeignete gesundheitsfördernde Maßnahmen – auf betrieblicher Ebene – zu vereinbaren, um die negative gesundheitliche Belastung, die durch den 4-Gruppenschichtplan entsteht, zu vermeiden. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 162/2024, Katasterzahl XI/45/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. März 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft